Informationen zum Datenschutz bei Handyortung
Der Datenschutz bei der Ortung von Personen wie etwa dem Partner oder Familienangehörigen sorgt immer wieder für kontroverse Diskussionen, die teilweise auch aus Unwissenheit über die Möglichkeiten und Grenzen der Handyortung entstehen. An dieser Stelle möchten wir Sie umfassend informieren.
1. Strikte Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen
Wir halten uns an die Vorgaben des Gesetzgebers zur Handyortung. Es kann kein Handy geortet werden, welches nicht vorher per aktiver Freigabe-SMS die Zustimmung zur Positionsbestimmung erteilt hat.
2. Einsatz von sicheren Verschlüsselungsverfahren
Wir bzw. unser Technologiepartner verwendet, wo immer möglich, sichere Verschlüsselungsverfahren zum Schutz Ihrer Daten. Ähnliche Verschlüsselungstechniken werden in vielen Bereichen des Internets, bspw. beim Online Shopping oder auch Banken eingesetzt.
3. Organisatorische und technische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung oder Zugriff Unberechtigter
Gemäß den strengen Datenschutzbestimmungen trifft unser Technologiepartner alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zum Schutz Ihrer Daten und Verhinderung des Zugriffes unberechtigter. Diese Maßnahme werden ständig auf den neusten Stand gebracht und geprüft.
4. Ortung nur bei Zustimmung nach Dienstefreischaltung
Schon heute findet die Ortung nur nach einmaliger, expliziter Freigabe statt. Diese Freigabe kann übrigens zu jedem Zeitpunkt durch Versand einer Sperr-SMS sofort und ohne Verzug widerrufen werden.
5. Keine punktgenaue Ortung, nur Angabe des wahrscheinlichen Aufenthaltes
Wie bereits in unserer Beschreibung erklärt funktioniert die Ortung aufgrund technischer Gegebenheiten nur approximativ. Es kann beispielsweise keine zimmergenaue Bestimmung des Aufenthaltsortes o.ä. gemacht werden.

